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Baden-Württemberg Tipps und Tricks für Finanzhilfen

Baden-Württemberg Soforthilfe

Die amtliche Übersichtsseite des Landes Baden-Württemberg zur Soforthilfe. (FAQ und Antrag)

Hier geht es zur Webseite des Landes Baden-Württemberg. Dort gibt es einen Link zum Antragsformular und die genauen Modalitäten.

Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.