Hier geht es zur Webseite des Landes Baden-Württemberg. Dort gibt es einen Link zum Antragsformular und die genauen Modalitäten.
Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.