Kategorien
bundesweit Tipps und Tricks für Finanzhilfen

Gewerbesteuer

Gewerbesteuervorauszahlung an gesunkene Umsätze anpassen.

Am 16.03.2020 wurde dem BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ) ein Massnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus vorgelegt durch die Bundesregierung vorgelegt.

Daraus geht hervor, das Steuervorauszahlungen leichter angepasst werden können. Sobald offensichtlich ist, dass die Einkünfte eines Steuerpflichtigen im laufenden Jahr geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und kurzfristig durch die Finanzverwaltung herabgesetzt.
Hinweis: Es ist auch möglich, die fällig gewordene Gewerbesteuervorauszahlung für 01/ 2020 auf Antrag nachträglich herabzusetzen. So kann möglicherweise im Einzelfall Liquidität freigesetzt werden.

Dazu reicht ein formloses Schreiben an die zuständige Erhebungsstelle für Gewerbesteuer der Stadt oder des Kreises unter Angabe der Gewerbesteuernummer. – Unsere Erfahrungen zeigen, das bis jetzt alle Gewerbesteuererhebungsstellen problemlos die Gewerbesteuervorauszahlung auf „null“ gesetzt haben, auch rückwirkend für das 01/2020. – In einigen Fällen reichte bereits ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter.

Hier der Link zum Infoschreiben des BMWi

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=12