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bundesweit Tipps und Tricks für Finanzhilfen

Umsatzsteuer

Stundung von Umsatzsteuerzahlugen

Am 03.04.2020 beschloss das BMF ( Bundesministerium für Finanzen ) Steuerliche Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte.

In dem Zusammenhang ist es möglich die fällige Umsatzsteuer für das Jahr 2020 zu stunden.
Dazu ist ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Finanzbehörde unter Angabe der Steuernummer notwendig.

Da es sich bei der vereinnahmten Geldern nicht um unternehmerisches Kapital handelt sondern um treuhänderisch erhobene Abgaben, möchten wir jedem einzelnen ans Herz legen, diesen Schritt nur unter Rücksprache mit seinem Steuerberater zu unternehmen!

Hier der Link zur Veröffentlichung des BMF

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html

Hier der Link zum Musterantrag des Landes NRW
(neutralisiert lässt er sich für alle Bundesländer einsetzen)

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2020-03-19_formularentwurf_final_1seite_kj.pdf